Branche
übrige Dienstleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Familiäre Situation • Mutterschaft
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2020
Basel-Stadt Fall 84

Diskriminierende Kündigung einer Event-Managerin

Kurzzusammenfassung

Eine Event-Managerin ist als stellvertretende Geschäftsführerin bei ihrer Arbeitgeberin angestellt. Nach ihrem Mutterschaftsurlaub wird ihr gekündigt und ihre Stellvertreterin wird weiter beschäftigt. Die Arbeitgeberin rechtfertigt dies mit Einsparungen, welche sie aufgrund der Corona-Situation machen musste. Die Schlichtungsstelle erachtet die Ausführungen der Event-Managerin als glaubhaft gemacht und unterbreitet den Parteien einen Vergleichsvorschlag, welcher von der Arbeitgeberin abgelehnt wird. Die Schlichtungsstelle stellt am 7. Dezember 2020 die Klagebewilligung aus.

Verfahrensgeschichte

07.12.2020
Die Schlichtungsstelle stellt die Klagebewilligung aus.
Eine Event-Managerin ist bei ihrer Arbeitgeberin angestellt und erhält im Verlauf des Arbeitsverhältnisses die Funktion als stellvertretende Geschäftsführerin. Die Event-Managerin wird schwanger und nach dem Mutterschaftsurlaub wird ihr gekündigt. Sie reicht ein Schlichtungsgesuch ein und macht geltend, dass man ihr aufgrund ihrer Mutterschaft gekündigt und ihre Stellvertreterin weiterbeschäftigt habe. Bereits bei der Auszahlung von Krankentaggeld und Mutterschaftsentschädigung habe es grosse Unregelmässigkeiten gegeben, welche sie bemängelt habe. Sie wäre bereit gewesen, aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten der Arbeitgeberin im Zusammenhang mit der Corona-Situation eine einvernehmliche Lösung zu finden, z.B. länger im Mutterschaftsurlaub zu bleiben oder zu einem kleineren Pensum zurückzukommen.
Die Arbeitgeberin rechtfertigt sich an der Verhandlung damit, dass sie aufgrund der Corona-Situation einen erheblichen Auftragsrückgang erlitten habe. Während die Event-Managerin im Mutterschaftsurlaub gewesen sei, musste sie deshalb Entscheide treffen, um das Unternehmen zu retten. Sie habe sich entschieden, die ehemalige Praktikantin, welche sie weniger Lohn koste, weiter zu beschäftigen und die Stelle der Event-Managerin nicht neu zu besetzen.

Nach ausführlicher Befragung der Arbeitgeberin zum chronologischen Ablauf des Sachverhalts erachtet die Schlichtungsstelle die Ausführungen der Event-Managerin als glaubhaft.

Die Schlichtungsstelle unterbreitet den Parteien einen Vergleichsvorschlag, welcher von der Arbeitgeberin abgelehnt wird. Die Schlichtungsstelle stellt am 7. Dezember 2020 die Klagebewilligung aus.

Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen Basel-Stadt/Geschäftskontrolle Nr. 02/2020