Branche
Gastgewerbe
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Sexuelle Belästigung • Entschädigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2021
Rechtskraft
ja
Basel-Stadt Fall 87

Diskriminierende Kündigung und sexuelle Belästigung einer Verkaufsmitarbeiterin

Kurzzusammenfassung


Eine Verkaufsmitarbeiterin reicht ein Schlichtungsgesuch infolge sexueller Belästigung und diskriminierender Kündigung gegen ihre Arbeitgeberin ein. Dieses zieht sie noch vor der Schlichtungsverhandlung aufgrund aussergerichtlicher Einigung wieder zurück. Das Verfahren wird abgeschrieben.

Verfahrensgeschichte

22.10.2021
Das Schlichtungsgescuh wird aufgrund aussergerichtlicher Einigung zurückgezogen.

Eine Verkaufsmitarbeiterin reicht am 25. Juni 2021 ein Schlichtungsgesuch gegen ihre Arbeitgeberin infolge sexueller Belästigung und diskriminierender Kündigung ein. Sie macht eine entsprechende angemessene Entschädigung geltend.
Mit Stellungnahme vom 22. Juli 2021 bestreitet die Arbeitgeberin die Behauptungen der Verkaufsmitarbeiterin und macht geltend, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sei aus wirtschaftlichen Gründen im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie erfolgt.
Am 22. Oktober 2021 teilt die Verkaufsmitarbeiterin der Schlichtungsstelle mit, dass sich die Parteien aussergerichtlich einigen konnten und zieht das Schlichtungsgesuch zurück.


Das Verfahren wird aufgrund aussergerichtlicher Einigung abgeschrieben.

Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen Basel-Stadt/Geschäftskontrolle Nr. 03/2021