Branche
übrige Dienstleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Sexuelle Belästigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2022
St. Gallen Fall 49

Sexuelle Belästigung durch einen Vorgesetzten

Kurzzusammenfassung

Die Gesuchstellerin macht geltend, ihr Vorgesetzter habe sich im Büro mehrfach vor ihren Augen splitternackt ausgezogen und auch mastrubiert. Aufgrunddessen habe sich die Gesuchstellerin in medizinische Behandlung begeben müssen und habe nicht mehr arbeiten können.

Verfahrensgeschichte

09.05.2022
Die Schlichtungsbehörde stellt eine Klagebewilligung aus
Die Gesuchstellerin macht geltend, ihr Vorgesetzter habe sich im Büro mehrfach vor ihren Augen splitternackt ausgezogen und auch mastrubiert. Sie sei angewidert gewesen, habe jedoch keinen Widerspruch gewagt, weil sie auf die Arbeitsstelle angewiesen gewesen sei. Aufgrunddessen habe sich die Gesuchstellerin in medizinische Behandlung begeben müssen und habe nicht mehr arbeiten können. Die Gesuchsgegnerin streitet die Vorwürfe pauschal ab.

Da gleichzeitig ein Strafverfahren pendent war, kann kein umfassender Vergleich abgeschlossen werden. Die Schlichtungsbehörde stellt eine Klagebewilligung aus.

Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, Fall 2022/46