Branche
übrige Dienstleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Schwangerschaft
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2022
Solothurn Fall 26

Kündigung einer Angestellten

Kurzzusammenfassung

Eine Angestellte erhält von ihrem Arbeitgeber die Kündigung und reicht darauf ein Schlichtungsgesuch ein. Die Frau vermutet, dass ihr aufgrund ihrer Schwangerschaft gekündigt wird.

Verfahrensgeschichte

29.07.2022
Die Schlichtungsbehörde erteilt die Klagebewilligung
Eine Angestellte erhält von ihrem Arbeitgeber die Kündigung und reicht darauf ein Schlichtungsgesuch ein. Die Frau vermutet, dass ihr aufgrund ihrer Schwangerschaft gekündigt wird. Der Arbeitgeber bestreitet diesen Vorwurf und macht geltend, dass die Kündigung aufgrund der schlechten Arbeitsleistungen erfolgt. Die Parteien können sich an der Schlichtungsverhandlung nicht einigen, weshalb der Gesuchstellerin die Klagebewilligung erteilt wird.

Da zwischen den Parteien an der Schlichtungsverhandlung keine Einigung erzielt werden kann, stellt die Schlichtungsbehörde der Gesuchstellerin eine Klagebewilligung aus.

Kantonale Schlichtungsbehörde für Gleichstellung von Frau und Mann, Oberamt Region Solothurn, vom 29. Juli 2022.