- Branche
- Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen
- Geschlecht
- weiblich
- Rechtliche Grundlage
- Gleichstellungsgesetz
- Rechtliche Schlüsselwörter
- Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Familiäre Situation • Mutterschaft
- Arbeitsverhältnis
- privat-rechtlich
- Entscheide
- 1 Entscheid 1998
- Rechtskraft
- ja
Diskriminierende Kündigung einer hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin
Kurzzusammenfassung
Eine hauswirtschaftliche Betriebsleiterin klagt, weil sie nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist wegen Mutterschaft die Kündigung erhalten hat und nach dem Mutterschaftsurlaub eine andere Arbeit als vor der Geburt des Kindes verrichten musste. Der Arbeitgeber lässt sich nicht auf das Schlichtungsverfahren ein.Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest
Die Betriebsleiterin arbeitete seit mehr als acht Jahren im selben Betrieb. Dennoch wird sie nach Ablauf des gesetzlichen Kündigungsschutzes bei Schwangerschaft entlassen.
Der Arbeitgeber lässt sich nicht auf das freiwillige Schlichtungsverfahren ein.
Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 18/1998
Der Arbeitgeber lässt sich nicht auf das freiwillige Schlichtungsverfahren ein.
Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 18/1998