Branche
Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Familiäre Situation • Mutterschaft
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 1998
Rechtskraft
ja
Bern Fall 11

Diskriminierende Kündigung einer hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin

Kurzzusammenfassung

Eine hauswirtschaftliche Betriebsleiterin klagt, weil sie nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist wegen Mutterschaft die Kündigung erhalten hat und nach dem Mutterschaftsurlaub eine andere Arbeit als vor der Geburt des Kindes verrichten musste. Der Arbeitgeber lässt sich nicht auf das Schlichtungsverfahren ein.

Verfahrensgeschichte

10.12.1998
Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest
Die Betriebsleiterin arbeitete seit mehr als acht Jahren im selben Betrieb. Dennoch wird sie nach Ablauf des gesetzlichen Kündigungsschutzes bei Schwangerschaft entlassen.

Der Arbeitgeber lässt sich nicht auf das freiwillige Schlichtungsverfahren ein.

Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 18/1998