- Branche
- übrige Dienstleistungen
- Geschlecht
- weiblich
- Rechtliche Grundlage
- Gleichstellungsgesetz
- Rechtliche Schlüsselwörter
- Aufgabenzuteilung • Schwangerschaft
- Arbeitsverhältnis
- privat-rechtlich
- Entscheide
- 1 Entscheid 2023
- Rechtskraft
- ja
Diskriminierung einer Reinigungsmitarbeiterin
Kurzzusammenfassung
Die Gesuchstellerin ist seit September 2022 in einem Unternehmen der Reinigungsbranche angestellt. Sie macht geltend, dass sie aufgrund ihrer Schwangerschaft nur noch reduziert oder gar nicht mehr für Arbeitseinsätze aufgeboten wird. Die Gesuchsgegnerin bestreitet jegliche Diskriminierung aufgrund der Schwangerschaft und führt an, dass der schlechte Geschäftsgang der Unternehmung auch bei anderen Mitarbeitenden zu reduzierten Arbeitseinsätzen geführt habe. Da keine Einigung erzielt werden kann, stellt die Schlichtungsbehörde der Gesuchstellerin eine Klagebewilligung aus.Verfahrensgeschichte
Die Klagebewilligung wird ausgestellt
Die Gesuchstellerin arbeitet seit September 2022 in einer Unternehmung in der Reinigungsbranche. Sie macht geltend, dass sie aufgrund ihrer Schwangerschaft nur noch reduziert beziehungsweise gar nicht mehr für Arbeitseinsätze aufgeboten werde. Die Gesuchsgegnerin bestreitet dies und gibt an, dass der Geschäftsgang der Unternehmung schlecht sei und daher auch andere Mitarbeitende reduziert eingesetzt würden. Aufgrund der Ausführungen der Parteien anlässlich der Verhandlung erscheint eine Diskriminierung im Sinne des Gleichstellungsgesetzes als eher unwahrscheinlich. Die Gesuchsgegnerin gibt weiter an, dass das Verhalten der Gesuchstellerin gegenüber anderen Mitarbeitenden auf gleicher Stufe nicht adäquat sei. Da sie einen grösseren Auftrag in die Unternehmung eingebracht habe, habe sich die Gesuchstellerin wohl als weisungsbefugt empfunden und sich entsprechend nicht adäquat gegenüber anderen Mitarbeitenden verhalten.
Anlässlich der Schlichtungsverhandlung wird keine Einigung erzielt. Der Gesuchstellerin wird eine Klagebewilligung ausgestellt.
Kantonale Schlichtungsstelle bei Diskriminierungen im Erwerbsleben 1/2023
Anlässlich der Schlichtungsverhandlung wird keine Einigung erzielt. Der Gesuchstellerin wird eine Klagebewilligung ausgestellt.
Kantonale Schlichtungsstelle bei Diskriminierungen im Erwerbsleben 1/2023