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- Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Familiäre Situation • Mutterschaft • Schwangerschaft
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- 1 Entscheid 2023
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- ja
Diskriminierende Kündigung einer Treuhänderin
Kurzzusammenfassung
Die Sachbearbeiterin in einem Treuhandunternehmen erhält während ihrer Arbeitsunfähigkeit nach der Geburt ihres Kindes innerhalb der Sperrfrist eine Kündigung. Sie erhebt Einsprache gegen die Kündigung, da diese nichtig sei. Der Arbeitgeber kündigt daraufhin nach Ablauf der Sperrfrist erneut. Die Klägerin fordert eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen aufgrund diskriminierender Kündigung wegen Mutterschaft. Der Arbeitgeber bestreitet einen Zusammenhang mit der Mutterschaft. Die Klage wird nach einer Einigung zwischen den Parteien zurückgezogen.Verfahrensgeschichte
Die Klage wird aufgrund einer aussergerichtlichen Einigung der Parteien zurückgezogen.
Die Gesuchstellerin ist bei einem Treuhandunternehmen angestellt. Sie erhält während der Arbeitsunfähigkeit nach der Schwangerschaft innerhalb der Sperrfrist die Kündigung. Darauf erhebt sie Einsprache gegen die nichtige Kündigung. Die Arbeitgeberin spricht daraufhin die Kündigung nach Ablauf der Sperrfrist erneut aus. Zudem bestreitet er den Zusammenhang der Kündigung mit der Schwanger- oder Mutterschaft der Klägerin. Die Klägerin fordert eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen aufgrund diskriminierender Kündigung wegen Mutterschaft.
Die Gesuchstellerin teilt vor der Durchführung der Schlichtungsverhandlung mit, die Klage werde zufolge aussergerichtlicher Einigung der Parteien vorbehaltlos zurückgezogen.
Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, Fall 2023/50
Die Gesuchstellerin teilt vor der Durchführung der Schlichtungsverhandlung mit, die Klage werde zufolge aussergerichtlicher Einigung der Parteien vorbehaltlos zurückgezogen.
Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, Fall 2023/50