Branche
Gastgewerbe
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Schwangerschaft • Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Entschädigung • Schadenersatz/Genugtuung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2023
Rechtskraft
ja
Zürich Fall 504

Diskriminierende Kündigung einer Fastfoodmitarbeiterin

Kurzzusammenfassung

Einer Fastfoodmitarbeiterin wird kurz nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft gekündigt. Sie macht eine diskriminierende Kündigung aufgrund der Schwangerschaft geltend und fordert eine Entschädigung in Höhe von sechs Monatslöhnen sowie Schadenersatz für den Fall, dass sie durch die Kündigung ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verliert. Die Fastfoodmitarbeiterin zieht ihr Gesuch vor zurück, nachdem die Schlichtungsstelle sie auf darauf hinweist, dass sie die Einsprache gegen die Kündigung verspätet und nur per E-Mail erhoben hat.

Verfahrensgeschichte

23.02.2023
Die Schlichtungsbehörde schreibt das Gesuch infolge Rückzugs ab.
Die Fastfoodmitarbeiterin arbeitet seit dem 5. September 2022 in Teilzeit im Stundenlohn bei einer Fastfoodkette. Sie erhält am 1. Dezember 2022 die Kündigung, die das Arbeitsverhältnis per 4. Dezember 2022 beendet. Im Schlichtungsgesuch macht sie geltend, dass die Kündigung direkt nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft erfolgte und deshalb diskriminierend sei. In ihrem Rechtsbegehren fordert sie eine Entschädigung in Höhe von sechs Monatslöhnen sowie Schadenersatz für den Fall, dass die Kündigung ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung beeinträchtigt. Die Schlichtungsbehörde weist sie darauf hin, dass ihre Einsprache gegen die Kündigung verspätet und nur per E-Mail erfolgte. Daraufhin zieht die Fastfoodmitarbeiterin ihr Schlichtungsgesuch zurück.

Die Schlichtungsbehörde schreibt das Gesuch infolge Rückzugs ab

Paritätische Schlichtungsbehörde des Kantons Zürich für Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz, Geschäft 23/2022