Branche
Transport, Telekommunikation
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Rachekündigung • Wiedereinstellung • Sexuelle Belästigung • Entschädigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2023
Rechtskraft
ja
Zürich Fall 510

Rachekündigung einer Chauffeurin

Kurzzusammenfassung

Die Chauffeurin trat am 2. November 2021 eine Stelle bei der Gesuchgegnerin an. Am 14. März 2023 berichtet sie von einer sexuellen Belästigung durch einen Arbeitskollegen und meldet dies umgehend ihrer Vorgesetzten. Die Gesuchstellerin wird daraufhin gefragt, ob sie eine Kündigung des Mitarbeiters wünscht, was sie verneint. Am 17. März 2023 erhält die Chauffeurin die Kündigung. Nachdem sie eine schriftliche Begründung verlangt gibt die Gesuchgegnerin per E-Mail Gründe an, die für die Chauffeurin nicht nachvollziehbar sind. Daraufhin erhebt sie Einsprache und wendet sich an die Schlichtungsbehörde. Die Gesuchgegnerin reicht keine Stellungnahme ein und nimmt nicht an der Schlichtungsverhandlung teil. Die Schlichtungsbehörde erteilt die Klagebewilligung.

Verfahrensgeschichte

11.07.2023
Die Schlichtungsbehörde erteilt die Klagebewilligung.
Die Chauffeurin tritt am 2. November 2021 eine Stelle bei der Arbeitgeberin an. Am 14. März 2023 wird sie von einem Arbeitskollegen sexuell belästigt. Dies meldet sie umgehend ihrer Vorgesetzten. In der Folge wird sie gefragt, ob sie möchte, dass dem Mitarbeiter gekündigt wird, was sie verneint. Am 17. März 2023 kündigt die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis. Nachdem die Chauffeurin eine schriftliche Begründung verlangt nennt die Arbeitgeberin per E-Mail Gründe, die für die Chauffeurin nicht nachvollziehbar sind. Sie erhebt Einsprache und wendet sich an die Schlichtungsbehörde. Die Arbeitgeberin nimmt nicht an der Schlichtungsverhandlung teil und lässt durch ihren Anwalt ausrichten, dass aus ihrer Sicht keine diskriminierende Kündigung vorliege.

Die Klagebewilligung wird ausgestellt.

Paritätische Schlichtungsbehörde des Kantons Zürich für Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz, Geschäft 08/2023