Branche
Transport, Telekommunikation
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Lohngleichheit • Familiäre Situation • Mutterschaft • Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Entschädigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Rechtskraft
ja
Bern Fall 75

Diskriminierende Kündigung einer Ingenieurin

Kurzzusammenfassung

Die Systemingenieurin erhält kurz nach einem Chefwechsel mitten im Jahr eine Lohnaufbesserung. Die damit verbundene vermutete Lohndiskriminierung bestätigt sich. Sie gelangt an die Direktion und erhält in der Folge drei weitere Lohnerhöhungen. Innerhalb drei Jahren ab Stellenantritt wird ihr Lohn um insgesamt 41 Prozent erhöht. Ende 2007 kommt ihr zweites Kind zur Welt. Nach Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschaftsurlaubs erhält sie die Kündigung. Begründet wird diese mit ungenügenden Leistungen, die jedoch von den bisher guten Bewertungen widerlegt werden. Nachdem die betriebsinterne Beschwerde gegen die Kündigung abgewiesen wird, fordert sie beim Bezirksgericht insgesamt 50'000 Franken Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung sowie einen Lohnvergleich oder mindestens 17'000 Franken Lohnnachzahlung. Das Bezirksgericht schlägt eine Vereinbarung über 35'000 Franken vor: drei Monatslöhne Entschädigung und die geforderten 17'000 Franken wegen Lohndiskriminierung. Beide Parteien akzeptieren den Vorschlag.