- Branche
- Verarbeitendes Gewerbe, Industrie
- Geschlecht
- weiblich
- Rechtliche Grundlage
- Gleichstellungsgesetz
- Rechtliche Schlüsselwörter
- Kündigung • Diskriminierende Kündigung
- Arbeitsverhältnis
- privat-rechtlich
- Entscheide
- 1 Entscheid 2003
- Rechtskraft
- ja
Diskriminierende Frühpensionierung einer Sachbearbeiterin
Kurzzusammenfassung
Eine Sachbearbeiterin mit Jahrgang 1945 erhält nach Umstrukturierungen in der Firma die Kündigung. Sie verlangt die Feststellung einer Diskriminierung, weil sie entlassen worden sei, während sich ihre Mitarbeiter mit Jahrgang 1944 und älter frühpensionieren lassen konnten. Die Firma verneint eine Diskriminierung, weil die Frühpensionierungsregelung geschlechtsneutral formuliert sei, und lässt sich nicht auf eine Vergleichsverhandlung ein.Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest
Die Sachbearbeiterin mit Jahrgang 1945 verlangt die Frühpensionierung zu denselben Bedingungen wie ihre Mitarbeiter mit Jahrgang 1944. Sie begründet den Antrag damit, dass sie ebenso wie diese sieben Jahre vor dem gesetzlich festgelegten Pensionsalter stehe.
Die Arbeitgeberin reicht eine schriftliche Stellungnahme ein mit der Begründung, es liege keine diskriminierende Kündigung vor, weil die Frühpensionierungsregelung geschlechtsneutral formuliert sei. Ausserdem liege die Entscheidung darüber, wer davon profitieren könne, allein bei der Firma. Sie lässt sich nicht auf das Schlichtungsverfahren ein.
Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 3/2002
Die Arbeitgeberin reicht eine schriftliche Stellungnahme ein mit der Begründung, es liege keine diskriminierende Kündigung vor, weil die Frühpensionierungsregelung geschlechtsneutral formuliert sei. Ausserdem liege die Entscheidung darüber, wer davon profitieren könne, allein bei der Firma. Sie lässt sich nicht auf das Schlichtungsverfahren ein.
Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 3/2002