- Branche
- Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen
- Geschlecht
- weiblich
- Rechtliche Grundlage
- Gleichstellungsgesetz
- Rechtliche Schlüsselwörter
- Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Schwangerschaft
- Arbeitsverhältnis
- privat-rechtlich
- Entscheide
- 1 Entscheid 2005
- Rechtskraft
- ja
Diskriminierende Kündigung einer Hebamme
Kurzzusammenfassung
Eine Hebamme bewirbt sich um eine Stelle im Spital und erhält einen Anstellungsvertrag mit Stellenantritt im April. Im Februar informiert sie die Arbeitgeberin, dass sie schwanger ist. Kurz danach erhält sie die Kündigung. Dagegen erhebt sie Einsprache bei der Arbeitgeberin und stellt ein Schlichtungsbegehren bei der Schlichtungsstelle. Noch vor Ablauf der Frist für eine Stellungnahme der Arbeitgeberin einigen sich die beiden Parteien aussergerichtlich. Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren ab.Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungsstelle stellt Einigung fest
Die Hebamme erhält nach einem Schnuppertag im Dezember 2004 Zusage und am 10. Januar dann den Vertrag für den Stellenantritt im April 2005. Mitte Februar informiert sie die Arbeitgeberin über die Schwangerschaft und darüber, dass sie bis zum Geburtstermin im September voll und danach 80 Prozent arbeiten wolle. Drei Wochen später erhält sie ohne Kontaktaufnahme die Kündigung. Darauf wendet sie sich an die Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle fordert die Arbeitgeberin zur Stellungnahme auf. Vor Ablauf der Frist teilen beide Parteien mit, dass sie sich geeinigt haben.
Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren zufolge Einigung der beiden Parteien ab.
Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über Diskriminierungen im Erwerbsleben, 4/2005
Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren zufolge Einigung der beiden Parteien ab.
Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über Diskriminierungen im Erwerbsleben, 4/2005