Branche
Unterrichtswesen
Geschlecht
männlich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Arbeitsbedingungen
Arbeitsverhältnis
öffentlich-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2003
Rechtskraft
ja
Schwyz Fall 5

Diskriminierende Ferienregelung für einen Lehrer

Kurzzusammenfassung

Ein Primarlehrer wendet sich an die Schlichtungsstelle mit dem Antrag, dass er altershalber Anrecht auf eine zusätzlichen Ferienwoche habe. Die Schlichterin weist ihn darauf hin, dass es sich nicht um eine Diskriminierung nach Gleichstellungsgesetz handle, weil für Frauen und Männer dieselbe Altersregelung gilt.

Verfahrensgeschichte

01.01.2003
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Ein Lehrer arbeitet seit mehr als zehn Jahren bei einer Gemeinde. Er stellt Antrag für eine zusätzliche Ferienwoche, die ihm ab einem bestimmten Alter zustehe.

Die beiden Parteien einigen sich.

Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Schwyz, 1/2003