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Lohngleichheit für eine Kursleiterin
Kurzzusammenfassung
Die Kursleiterin ist im Stundenlohnverhältnis in einem Einsatzprogramm für Stellensuchende tätig. Zufällig erfährt sie, dass ein Kollege einen höheren Lohn als sie erhält, obwohl sie mehr Erfahrung hat und besser ausgebildet ist. Sie fordert bei der Schlichtungsstelle, dass ihr die Lohndifferenz rückwirkend nachbezahlt wird. Als ein aussergerichtlicher Vergleich zustande kommt, zieht sie die Klage zurück.Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungsstelle schreibt Klage wegen Rückzug nach Vergleich ab
Die Klägerin arbeitet seit knapp zwei Jahren als Kursleiterin für persönlichkeitsorientierte Weiterbildung in einem Arbeitseinsatzprogramm für Stellensuchende. Im Gespräch mit einem Kollegen erfährt sie, dass dieser einen höheren Stundenansatz als sie hat, obwohl sie länger im Betrieb arbeitet. Ausserdem hat sie mehr Erfahrung in diesem Arbeitsgebiet und kann spezifischere Aus- und Weiterbildungen vorweisen. Sie wendet sich an die Schlichtungsstelle mit der Forderung, dass ihr die entsprechende zusätzliche Lohnzahlung rückwirkend auf das Anstellungsdatum nachbezahlt wird. Die Schlichtungsstelle ordnet einen Schriftenwechsel an. Am selben Tag zieht die Klägerin ihr Begehren zurück, weil eine aussergerichtliche Einigung zustande gekommen sei.
Die Klägerin zieht die Klage nach einer aussergerichtlichen Einigung zurück.
Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über Diskriminierungen im Erwerbsleben, 9/2007
Die Klägerin zieht die Klage nach einer aussergerichtlichen Einigung zurück.
Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über Diskriminierungen im Erwerbsleben, 9/2007