Branche
Gastgewerbe
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Schadenersatz/Genugtuung • Sexuelle Belästigung • Entschädigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2008
St. Gallen Fall 19

Sexuelle Belästigung einer Serviceangestellten

Kurzzusammenfassung

Eine Serviceangestellte wird von ihrem Arbeitgeber sexuell belästigt und mit Avancen bedrängt. Die Situation wird für sie so unerträglich, dass sie in eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses einwilligt. Bei der Schlichtungsstelle fordert sie eine Entschädigung und Genugtuung wegen sexueller Belästigung. Weil der Arbeitgeber nicht an die Verhandlung kommt, stellt die Schlichtungsstelle einen Leitschein für das Arbeitsgericht aus.

Verfahrensgeschichte

14.01.2008
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Serviceangestellte ist allein im Restaurant tätig. Sie wird von ihrem viel älteren Chef verbal belästigt und er macht ihr eindeutige Avancen. Schliesslich willigt sie in die Kündigung ein. Die Schlichtungsstelle beruft die Schlichtungsverhandlung ein. Doch der Anwalt des Arbeitgebers meldet sich ohne zureichenden Grund ab.

Die Schlichtungsstelle bestätigt Nichteinigung und stellt einen Leitschein für das Arbeitsgericht aus.

Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, 1/2008