- Branche
- Gastgewerbe
- Geschlecht
- weiblich
- Rechtliche Grundlage
- Gleichstellungsgesetz
- Rechtliche Schlüsselwörter
- Schadenersatz/Genugtuung • Sexuelle Belästigung • Entschädigung
- Arbeitsverhältnis
- privat-rechtlich
- Entscheide
- 1 Entscheid 2008
Sexuelle Belästigung einer Serviceangestellten
Kurzzusammenfassung
Eine Serviceangestellte wird von ihrem Arbeitgeber sexuell belästigt und mit Avancen bedrängt. Die Situation wird für sie so unerträglich, dass sie in eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses einwilligt. Bei der Schlichtungsstelle fordert sie eine Entschädigung und Genugtuung wegen sexueller Belästigung. Weil der Arbeitgeber nicht an die Verhandlung kommt, stellt die Schlichtungsstelle einen Leitschein für das Arbeitsgericht aus.Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungsstelle stellt Nichteinigung fest
Die Serviceangestellte ist allein im Restaurant tätig. Sie wird von ihrem viel älteren Chef verbal belästigt und er macht ihr eindeutige Avancen. Schliesslich willigt sie in die Kündigung ein. Die Schlichtungsstelle beruft die Schlichtungsverhandlung ein. Doch der Anwalt des Arbeitgebers meldet sich ohne zureichenden Grund ab.
Die Schlichtungsstelle bestätigt Nichteinigung und stellt einen Leitschein für das Arbeitsgericht aus.
Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, 1/2008
Die Schlichtungsstelle bestätigt Nichteinigung und stellt einen Leitschein für das Arbeitsgericht aus.
Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, 1/2008