Branche
Unterrichtswesen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Schwangerschaft • Entschädigung
Arbeitsverhältnis
öffentlich-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2009
Bern Fall 73

Diskriminierende Kündigung einer Soziologin wegen Schwangerschaft

Kurzzusammenfassung

Eine Soziologin, die als höhere Sachbearbeiterin an der Universität arbeitet, erhält während der Probezeit die Kündigung, nachdem sie während des letzten Probezeitgesprächs ihre Schwangerschaft bekannt gegeben hat. Vor der Schlichtungskommission macht sie geltend, dass ihr die Stelle wegen der Schwangerschaft gekündigt worden sei (Gleichstellungsgesetz Art. 3) und fordert eine Entschädigung. Die Arbeitgeberin begründet die Kündigung mit Unstimmigkeiten und gibt an, dass sich kein Vertrauensverhältnis entwickeln konnte. Sie ist nicht bereit, an der Schlichtungsverhandlung teilzunehmen.

Verfahrensgeschichte

30.06.2009
Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest
Die Soziologin arbeitet als höhere Sachbearbeiterin an der Universität. Sie erhält noch während der Probezeit die Kündigung. Beim letzten Gespräch hatte sie der Arbeitgeberin mitgeteilt, dass sie schwanger sei. Sie wendet sich wegen diskriminierender Kündigung an die Schlichtungsstelle und fordert eine Entschädigung. Die Kündigung sei wegen ihrer Schwangerschaft erfolgt. Die Arbeitgeberin begründet die Kündigung mit Unstimmigkeiten bezüglich Arbeitszeitmodell und Zeiterfassung. Während der Probezeit habe sich kein Vertrauensverhältnis entwickeln können. Sie ist nicht bereit an der Schlichtungsverhandlung teilzunehmen, weil die Kündigung nichts mit der Schwangerschaft zu tun habe.

Die Schlichtungskommission stellt Nichteinigung fest.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 1/2009