Branche
Handel, Detailhandel
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Familiäre Situation • Mutterschaft
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2010
Rechtskraft
ja
Zürich Fall 228

Diskriminierung einer Verkäuferin wegen Mutterschaft

Kurzzusammenfassung

Die Verkäuferin wendet sich an die Schlichtungsstelle mit dem Gesuch, nach dem Mutterschaftsurlaub im selben Umfang wie vor der Schwangerschaft weiter arbeiten zu können, doch mit einer klareren Regelung für die Samstagseinsätze. Die Parteien einigen sich auf einen Vergleich, der für die Klägerin ein Arbeitspensum von 80 Prozent als Auflegerin vorsieht.

Verfahrensgeschichte

10.12.2010
Die Schlichtungsstelle erzielt Vergleich
Die Verkäuferin arbeitet seit zwei Jahren im Betrieb, zuerst als Auflegerin, danach als Verkäuferin, als sie schwanger wird. Sie wendet sich an die Schlichtungsstelle, weil sie nach der Mutterschaft mit dem gleichen Pensum weiterarbeiten wolle. Streitig sei jedoch, in welchem Umfang sie Samstagarbeit leisten müsse.

Während der Schlichtungsverhandlung einigen sich die Parteien, dass die Verkäuferin nach der Mutterschaft wieder in ihrer früheren Tätigkeit als Auflegerin mit demselben Pensum wie bisher beschäftigt wird. Es wird ein Arbeitseinsatz von einem Samstag pro Monat festgelegt, mit einer Beschränkung dieser Regelung auf ein halbes Jahr.

Beide Parteien stimmen einer neuen Arbeitsregelung nach dem Mutterschaftsurlaub zu.

Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über Diskriminierungen im Erwerbsleben, 11/2010