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- Gleichstellungsgesetz
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- Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Schwangerschaft
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- 1 Entscheid 2012
Diskriminierende Kündigung einer Schwangerschaftsvertretung
Kurzzusammenfassung
Die „Schwangerschaftsvertretung Hauswirtschaft“ erhält zirka sechs Wochen nach Arbeitsbeginn die Kündigung, nachdem der Vorstandspräsident des Arbeitgebers ständig Bemerkungen über ihre allfällige Schwangerschaft gemacht hat.Verfahrensgeschichte
Aufgrund unentschuldigten Fernbleibens des Gesuchgegners stellt die Schlichtungsbehörde die Klagebewilligung aus
Die Gesuchstellerin arbeitet seit dem 3. Januar 2012 als „Schwangerschaftsvertretung Hauswirtschaft“. Mit Schreiben vom 24. Februar 2012 erhält sie die Kündigung. Sie macht geltend, die Kündigung sei diskriminierend erfolgt, da der Vorstandspräsident des Gesuchgegners mehrmals Bemerkungen gemacht habe, ob sie schwanger sei. Die Vertreter des Gesuchgegners erscheinen nicht zur Schlichtungsverhandlung.
Keine
Weil die Vertreter des Gesuchgegners nicht zur Verhandlung erscheinen, stellt die Schlichtungsbehörde die Klagebewilligung aus.
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, 10/2012
Keine
Weil die Vertreter des Gesuchgegners nicht zur Verhandlung erscheinen, stellt die Schlichtungsbehörde die Klagebewilligung aus.
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, 10/2012