- Branche
- Banken, Versicherungen
- Geschlecht
- weiblich
- Rechtliche Grundlage
- Gleichstellungsgesetz
- Rechtliche Schlüsselwörter
- Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Schwangerschaft • Entschädigung
- Arbeitsverhältnis
- privat-rechtlich
- Entscheide
- 1 Entscheid 2013
- Rechtskraft
- ja
Diskriminierende Kündigung einer Sachbearbeiterin in der Probezeit wegen Schwangerschaft
Kurzzusammenfassung
Die Sachbearbeiterin Kundendienst in einer Versicherung informiert ihren Arbeitgeber gegen Ende ihrer Probezeit über ihre Schwangerschaft und erhält daraufhin noch innerhalb der Probezeit die Kündigung. Die Schlichtungsstelle erzielt einen Vergleich und die Gesuchstellerin erhält eine Entschädigung von 6‘000 Franken (eineinhalb Monatslöhne).Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungsbehörde erzielt Vergleich
Die Gesuchstellerin hat ihre Stelle als Sachbearbeiterin Kundendienst am 15. November 2012 angetreten und ihrem Arbeitgeber am 10. Januar 2013 mitgeteilt, dass sie schwanger sei. Daraufhin wurde ihr noch in der Probezeit gekündigt. Sie gelangt an die Schlichtungsbehörde und macht geltend, dass die Kündigung aufgrund ihrer Schwangerschaft erfolgt und daher diskriminierend sei. Entsprechend fordert die Gesuchstellerin eine angemessene Strafzahlung wegen diskriminierender Kündigung. Demgegenüber ist die Gesuchstellerin der Auffassung, dass keine Diskriminierung der Gesuchstellerin stattgefunden habe, da die Beurteilung der Leistungen während der Probezeit und die Tatsache der eingetretenen Schwangerschaft konsequent auseinandergehalten worden seien. Für die Auflösung des Anstellungsverhältnisses während der Probezeit seien ausschliesslich Leistungskomponenten und die Teamintegration ausschlaggebend gewesen.
Keine
Die Schlichtungsbehörde erzielt einen Vergleich und die Gesuchgegnerin verpflichtet sich, der Gesuchstellerin 6‘000 Franken (eineinhalb Monatslöhne) zu bezahlen.
Schlichtungsbehörde Bern, Fall 9 (2013).
Keine
Die Schlichtungsbehörde erzielt einen Vergleich und die Gesuchgegnerin verpflichtet sich, der Gesuchstellerin 6‘000 Franken (eineinhalb Monatslöhne) zu bezahlen.
Schlichtungsbehörde Bern, Fall 9 (2013).