Branche
Gastgewerbe
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Sexuelle Belästigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
2 Entscheide 2014 - 2015
Aargau Fall 47

Sexuelle Belästigung und missbräuchliche Kündigung einer Mitarbeiterin in einer Pizzeria

Kurzzusammenfassung

Die Mitarbeiterin in einer Pizzeria macht bei der Schlichtungsbehörde geltend, von ihrem Arbeitgeber mehrmals sexuell belästigt worden zu sein und verlangt eine Entschädigung sowie die Begleichung ausstehender Lohnforderung von insgesamt 53‘000 Franken. Die Parteien können sich nicht einigen und die Schlichtungsbehörde stellt die Klagebewilligung aus.

Verfahrensgeschichte

11.03.2014
Die Schlichtungsstelle stellt die Klagebewilligung aus.
Die Gesuchstellerin arbeitete in der Pizzeria ihres Arbeitgebers. Am 19. Dezember 2013 gelangt sie an die Schlichtungsbehörde und gibt an, von diesem mehrmals sexuell belästigt worden zu sein. Er sei dafür sogar mit einem Strafbefehl verurteilt worden. Als die Gesuchstellerin aufgrund dieser Belastung krank wird, sei ihr nach Ablauf der Sperrfrist gekündigt worden. Der Gesuchgegner bestreitet, die Gesuchstellerin je sexuell belästigt zu haben. Gekündigt worden sei ihr, weil sie unentschuldigt von der Arbeitsstelle fernblieb.

Keine

An der Schlichtungsverhandlung kann keine Einigung erzielt werden und der Gesuchstellerin wird die Klagebewilligung ausgestellt.

Schlichtungsbehörde Aargau, Fall Nr. 14.01.
25.02.2015
Das Bezirksgericht heisst die Klage teilweise gut.
Die Mitarbeiterin der Pizzeria reicht Klage ein beim Bezirksgericht.

Das Bezirksgericht heist mit Entscheid vom 25. Februar 2015 die Klage teilweise gut.