- Branche
- Banken, Versicherungen
- Geschlecht
- weiblich
- Rechtliche Grundlage
- Gleichstellungsgesetz
- Rechtliche Schlüsselwörter
- Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Schwangerschaft • Entschädigung
- Arbeitsverhältnis
- privat-rechtlich
- Entscheide
- 1 Entscheid 2014
- Rechtskraft
- ja
Diskriminierende Kündigung während der Probezeit wegen Schwangerschaft
Kurzzusammenfassung
Die Mitarbeiterin einer Sozialversicherung wird schwanger und erhält noch während der Probezeit die Kündigung. Sie gelangt am 16. Dezember 2013 an die Schlichtungsbehörde und verlangt eine Entschädigung von 31‘153 Franken (sechs Monatslöhne) wegen diskriminierender Kündigung. Die Parteien einigen sich aussergerichtlich.Verfahrensgeschichte
Die Parteien einigen sich ausserhalb der Schlichtungsverhandlung.
Die Gesuchstellerin legt dar, dass ihr während der Probezeit und wegen der Schwangerschaft gekündigt worden sei. Ihr sei ein befristeter Vertrag bis nach der Geburt vorgeschlagen worden; dies lehnte sie aber ab.
Die Gesuchgegnerin reicht bei der Schlichtungsbehörde keine Stellungnahme ein, da die Parteien bereits ausserhalb der Verhandlung in Kontakt getreten sind, um eine Einigung zu finden.
Keine
Die Parteien einigen sich vor einer Verhandlung aussergerichtlich. Das Gesuch wurde zurückgezogen.
Schlichtungsbehörde Aargau, Fall Nr. 14.02.
Die Gesuchgegnerin reicht bei der Schlichtungsbehörde keine Stellungnahme ein, da die Parteien bereits ausserhalb der Verhandlung in Kontakt getreten sind, um eine Einigung zu finden.
Keine
Die Parteien einigen sich vor einer Verhandlung aussergerichtlich. Das Gesuch wurde zurückgezogen.
Schlichtungsbehörde Aargau, Fall Nr. 14.02.