Branche
Banken, Versicherungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Schwangerschaft • Entschädigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2014
Rechtskraft
ja
Aargau Fall 48

Diskriminierende Kündigung während der Probezeit wegen Schwangerschaft

Kurzzusammenfassung

Die Mitarbeiterin einer Sozialversicherung wird schwanger und erhält noch während der Probezeit die Kündigung. Sie gelangt am 16. Dezember 2013 an die Schlichtungsbehörde und verlangt eine Entschädigung von 31‘153 Franken (sechs Monatslöhne) wegen diskriminierender Kündigung. Die Parteien einigen sich aussergerichtlich.

Verfahrensgeschichte

22.03.2014
Die Parteien einigen sich ausserhalb der Schlichtungsverhandlung.
Die Gesuchstellerin legt dar, dass ihr während der Probezeit und wegen der Schwangerschaft gekündigt worden sei. Ihr sei ein befristeter Vertrag bis nach der Geburt vorgeschlagen worden; dies lehnte sie aber ab.

Die Gesuchgegnerin reicht bei der Schlichtungsbehörde keine Stellungnahme ein, da die Parteien bereits ausserhalb der Verhandlung in Kontakt getreten sind, um eine Einigung zu finden.


Keine

Die Parteien einigen sich vor einer Verhandlung aussergerichtlich. Das Gesuch wurde zurückgezogen.

Schlichtungsbehörde Aargau, Fall Nr. 14.02.