- Branche
- Banken, Versicherungen
- Geschlecht
- weiblich
- Rechtliche Grundlage
- Gleichstellungsgesetz
- Rechtliche Schlüsselwörter
- Anstellung
- Arbeitsverhältnis
- privat-rechtlich
- Entscheide
- 1 Entscheid 2002
- Rechtskraft
- ja
Nichtanstellung einer Vermögensverwalterin
Kurzzusammenfassung
Die Klägerin bewirbt sich bei einer Vermögensverwaltungsfirma. Sie bekommt eine Absage mit der Begründung, dass zur Zeit nur Herren als Kundenberater eingestellt würden. Diese Diskriminierung nach Gleichstellungsgesetz Art. 3 zieht sie vor die Schlichtungsstelle. Noch bevor es zur Verhandlung kommt, bietet ihr die Firma einen Vergleich an.Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungsstelle schreibt die Klage wegen Rückzug infolge Einigung ab
Die Klägerin bewirbt sich übers Internet als Junior-Kundenberaterin. Sie findet, dass sie dem im Inserat skizzierten Anforderungsprofil genau entspreche. Die Absage aufgrund des Geschlechts zieht sie vor die Schlichtungsstelle. Diese setzt der Vermögensverwaltungsfirma eine Frist zur Stellungsnahme an. Noch bevor diese Frist verstreicht, verständigt sich die Firma mit der übergangenen Bewerberin.
Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren wegen Rückzug infolge Einigung ab.
Schlichtungsstelle Geschäft Nr. 2002/3
Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren wegen Rückzug infolge Einigung ab.
Schlichtungsstelle Geschäft Nr. 2002/3