Branche
Bau
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Familiäre Situation • Mutterschaft
Arbeitsverhältnis
öffentlich-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2015
Aargau Fall 55

Missbräuchliche Kündigung infolge Mutterschaft

Kurzzusammenfassung

Einer Mitarbeiterin im Bereich Wartung wird nach dem Mutterschaftsurlaub die Kündigung ausgesprochen. Die Gesuchsgegnerin begründet die Kündigung mit mangelnder Leistung. Da zwischen den Parteien keine Einigung zustande kommt, stellt die Schlichtungsbehörde die Klagebewilligung aus.

Verfahrensgeschichte

02.11.2015
Die Schlichtungsstelle stellt die Klagebewilligung aus


Die Gesuchstellerin hat als Mitarbeiterin Wartung gearbeitet und kurz nach ihrem Mutterschaftsurlaub die Kündigung erhalten. Die Gesuchsgegnerin legt dar, dass die Kündigung nichts mit der Mutterschaft zu tun habe, sondern aufgrund von Mängeln in der Leistung und im Verhalten ausgesprochen worden sei.

Die Parteien können sich an der Verhandlung nicht auf einen Vergleich einigen, weshalb der Gesuchstellerin die Klagebewilligung ausgestellt wird.

Fall 33/2015