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- Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Familiäre Situation • Mutterschaft
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- 1 Entscheid 2015
Missbräuchliche Kündigung infolge Mutterschaft
Kurzzusammenfassung
Einer Mitarbeiterin im Bereich Wartung wird nach dem Mutterschaftsurlaub die Kündigung ausgesprochen. Die Gesuchsgegnerin begründet die Kündigung mit mangelnder Leistung. Da zwischen den Parteien keine Einigung zustande kommt, stellt die Schlichtungsbehörde die Klagebewilligung aus.Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungsstelle stellt die Klagebewilligung aus
Die Gesuchstellerin hat als Mitarbeiterin Wartung gearbeitet und kurz nach ihrem Mutterschaftsurlaub die Kündigung erhalten. Die Gesuchsgegnerin legt dar, dass die Kündigung nichts mit der Mutterschaft zu tun habe, sondern aufgrund von Mängeln in der Leistung und im Verhalten ausgesprochen worden sei.
Die Parteien können sich an der Verhandlung nicht auf einen Vergleich einigen, weshalb der Gesuchstellerin die Klagebewilligung ausgestellt wird.
Fall 33/2015