Branche
Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Lohngleichheit
Arbeitsverhältnis
öffentlich-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2018
Zürich Fall 383

Lohndiskriminierung einer Spitalmitarbeiterin

Kurzzusammenfassung

Eine Spitalmitarbeiterin erfährt, dass ein neuer Mitarbeiter mehr verdient als sie. Sie macht eine Lohndiskriminierung geltend. Die Arbeitgeberin unterlässt es jedoch, die unterschiedlichen Löhne anzugleichen. Erst als die Gesuchstellerin vor die Schlichtungsbehörde geht, kommt die Arbeitgeberin auf sie zu.

Verfahrensgeschichte

11.07.2018
Die Parteien einigen sich noch vor der Schlichtungsverhandlung
Eine Spitalmitarbeiterin erfährt, dass per 1. August 2017 ein neuer Mitarbeiter zu einem höheren Lohn als sie eingestellt worden ist. Sie verlangt eine Lohnanpassung, was ihr mündlich zugesichert wird. Da sie aber keine entsprechende Verfügung erhält, beantragt sie ein Schlichtungsverfahren.
Noch vor der angesetzten Schlichtungsverhandlung teilt die Gesuchstellerin mit, sie habe sich mit ihrem Arbeitgeber einigen können. In der Folge zieht die Gesuchstellerin das Begehren zurück.

Die Parteien können sich einigen. Die Gesuchstellerin zieht das Begehren zurück.

Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 16/2018