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- Gleichstellungsgesetz
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- Mobbing • Lohngleichheit • Arbeitsbewertung
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- Entscheide
- 1 Entscheid 2018
Mobbing einer Professorin
Kurzzusammenfassung
Eine Professorin an einer Fachhochschule macht geltend, am Arbeitsplatz von Teammitgliedern gemobbt und im Rahmen der Mitarbeiterbeurteilung diskriminiert worden zu sein. Die Parteien können sich noch vor der Schlichtungsverhandlung einigen.Verfahrensgeschichte
Die Parteien einigen sich noch vor der Schlichtungsverhandlung
Eine Professorin an einer Fachhochschule macht geltend, am Arbeitsplatz von Teammitgliedern gemobbt und im Rahmen der Mitarbeiterbeurteilung diskriminiert worden zu sein. Gleichzeitig mit dem umfangreich dokumentierten Gesuch stellt sie den Antrag, das Schlichtungsverfahren für die Dauer von 14 Tagen zu sistieren. Möglicherweise könne Sie sich noch vor der Schlichtungsverhandlung mit der Arbeitgeberin einigen.
Kurz nach Gesuchseingang zieht die Professorin das Gesuch zurück. Sie habe sich mit der Arbeitgeberin einigen können. Das Verfahren wird abgeschrieben.
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 07/2018
Kurz nach Gesuchseingang zieht die Professorin das Gesuch zurück. Sie habe sich mit der Arbeitgeberin einigen können. Das Verfahren wird abgeschrieben.
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 07/2018