Branche
Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Schwangerschaft
Arbeitsverhältnis
öffentlich-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2019
Rechtskraft
ja
Zürich Fall 427

Diskriminierende Kündigung einer Mitarbeiterin Pflege und Betreuung in der Probezeit

Kurzzusammenfassung

Einer Mitarbeiterin Pflege und Betreuung wird noch während der Probezeit gekündigt. Sie ist überzeugt, dass man ihr allein aufgrund ihrer Schwangerschaft gekündigt hat. Sie macht eine diskriminierende Kündigung geltend. Da sich die Parteien aussergerichtlich einigen können, schreibt die Schlichtungsbehörde das Verfahren ab.

Verfahrensgeschichte

18.11.2019
Die Schlichtungsbehörde schreibt das Verfahren ab
Einer Mitarbeiterin Pflege und Betreuung wird noch während der Probezeit gekündigt. Im Schlichtungsgesuch macht die Mitarbeiterin eine diskriminierende Kündigung geltend. Obwohl sie gute Leistungen erbracht habe, habe man ihr allein aufgrund ihrer Schwangerschaft gekündigt. Sie fordert deshalb eine Entschädigung in der Höhe von sechs Monatslöhnen sowie Lohnfortzahlung und Wiederanstellung ab dem 9. August 2019.
Kurz vor der Schlichtungsverhandlung wird das Verfahren wegen aussergerichtlichen Vergleichsgesprächen sistiert.

Die Parteien können sich aussergerichtlich einigen. Die Schlichtungsbehörde schreibt deshalb das Verfahren ab.

Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 26/2019