Branche
andere
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Präventive Massnahmen • Schadenersatz/Genugtuung • Sexuelle Belästigung • Entschädigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2019
St. Gallen Fall 36

Sexuelle Belästigung und missbräuchliche Kündigung einer Sicherheitsmitarbeiterin

Kurzzusammenfassung

Eine Sicherheitsmitarbeiterin beschwert sich bei ihrer Arbeitgeberin über sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz und erstattet Strafanzeige gegen den Geschäftsführer. Die Sicherheitsmitarbeiterin wird bis auf Weiteres krankgeschrieben. Zwei Monate später erhält sie die Kündigung. Sie erhebt Einsprache gegen die Kündigung und stellt ein Schlichtungsgesuch wegen sexueller Belästigung und missbräuchlicher Kündigung. Die Parteien können sich vor der Schlichtungsstelle auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses einigen. Ansonsten wird das Schlichtungsverfahren wegen des ausstehenden Strafprozesses aufgeschoben.

Verfahrensgeschichte

15.10.2019
Die Schlichtungsstelle erzielt einen Teilvergleich
Eine Sicherheitsmitarbeiterin arbeitet in einem Unternehmen. Nach Angaben der Sicherheitsmitarbeiterin ist sie seit April 2018 massiven sexuellen Übergriffen durch ihren Geschäftsführer ausgesetzt. Im Dezember 2018 erhebt sie eine innerbetriebliche Beschwerde wegen Geschlechterdiskriminierung und verlangt von der Arbeitgeberin eine Entschädigung im Umfang von sechs Monatslöhnen (Art. 5 Abs. 3 und 4 GlG). Weiter erstattet die Sicherheitsmitarbeiterin Strafanzeige gegen den Geschäftsführer wegen Vergewaltigung.
Ein Strafverfahren gegen den Geschäftsführer wird aufgenommen.
Die Sicherheitsmitarbeiterin ist seit Ende November 2018 bis auf Weiteres arbeitsunfähig. Im Januar 2019 wird der Sicherheitsmitarbeiterin gekündigt. Die Sicherheitsmitarbeiterin macht die Ungültigkeit der Kündigung geltend. Für den Fall, dass die Kündigung dennoch gültig ist, erhebt sie Einsprache gegen die Kündigung und fordert eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen (Art. 336 ff. OR).
Wegen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und der missbräuchlichen Kündigung beantragt die Sicherheitsmitarbeiterin eine Schlichtungsverhandlung und fordert von der Arbeitgeberin eine Entschädigung in der Höhe von CHF 61’512. Weiter verlangt sie die Anpassung ihres Arbeitszeugnisses.

An der Schlichtungsverhandlung erklärt sich die Arbeitgeberin bereit, der Sicherheitsmitarbeiterin ein bereinigtes Arbeitszeugnis auszustellen. Ansonsten wird das Schlichtungsverfahren wegen des ausstehenden Strafprozesses aufgeschoben.

Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz, Verfahren 2019/34