Branche
Banken, Versicherungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Mobbing
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2019
Bern Fall 152

Mobbing und Diskriminierung einer Versicherungsmitarbeiterin

Kurzzusammenfassung

Einer Versicherungsmitarbeiterin wird ordentlich gekündigt. Diese stellt hierauf ein Schlichtungsgesuch und macht geltend, über Monate von ihrer Vorgesetzten gemobbt und diskriminiert worden zu sein. Die Parteien können sich vor der Schlichtungsbehörde nicht einigen, worauf die Schlichtungsbehörde die Klagebewilligung erteilt.

Verfahrensgeschichte

13.09.2019
Die Schlichtungsbehörde erteilt die Klagebewilligung
Eine Versicherungsmitarbeiterin ist seit rund zwei Jahren bei einer Versicherung angestellt, als ihr ordentlich gekündigt wird.
Daraufhin stellt die Versicherungsmitarbeiterin ein Schlichtungsgesuch und fordert Schadenersatz und Genugtuung im Umfang von CHF 30'000. Sie macht geltend, dass sie bereits seit mindestens 13 Monaten von ihrer Vorgesetzten systematisch gemobbt werde. Die Vorgesetzte soll ihr gegenüber unter anderem laut geworden sein, sie erniedrigt und ungerechtfertigterweise für Fehler angeschuldigt haben. Generell sei sie von ihrer Vorgesetzten unangemessen, respektlos und verglichen mit ihren männlichen Arbeitskollegen massiv schlechter behandelt worden. Diese Drucksituation habe auch zu ihrer teilweisen Arbeitsunfähigkeit und krankheitsbedingten Abwesenheit geführt. Obwohl sie sich bei ihrer Arbeitgeberin über das Verhalten der Vorgesetzten beschwert habe, habe die Arbeitgeberin keine Massnahmen ergriffen. Dadurch habe die Arbeitgeberin ihre Fürsorgepflicht in grober Weise verletzt.
Die Arbeitgeberin bestreitet jegliches Mobbing oder diskriminierendes Verhalten von Seiten der Vorgesetzten. Die Versicherungsmitarbeiterin habe ihre Arbeit oft nicht zufriedenstellend erledigt, weshalb die Vorgesetzte wiederholt habe Kritik anbringen müssen. Die Kritik sei jedoch stets in einer respektvollen Ausdrucksweise erfolgt.

Die Parteien können sich vor der Schlichtungsbehörde nicht einigen, weshalb die Schlichtungsbehörde der Versicherungsmitarbeiterin die Klagebewilligung erteilt.

Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland Fall 65 vom 13. September 2019