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- 1 Entscheid 2003
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- ja
Lohngleichheit für eine Marketing-Managerin
Kurzzusammenfassung
Die Klägerin hat bei einer Reiseveranstalterin einen internen Aufstieg bis zur Marketing-Managerin geschafft. Sie fühlt sich aber nicht dem Aufgabenbereich entsprechend entlöhnt und von den männlichen Geschäftsleitungsmitgliedern geringschätzig behandelt. Schliesslich wird sie krank und fühlt sich zur Kündigung gezwungen. Die Schlichtungsstelle bestätigt die Lohndiskriminierung nicht, hingegen habe die Firma ihre Fürsorgepflicht bei der Verbesserung der Zusammenarbeit nicht optimal wahrgenommen. Die beiden Seiten einigen sich auf eine Entschädigung von 5'000 Franken.Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungsstelle erzielt einen Vergleich
Die Klägerin hat beim Reiseveranstalter als Sachbearbeiterin und Übersetzerin begonnen. Sie hat das Gefühl, dass ihr späterer Status als Marketing-Managerin von den männlichen Geschäftsleitungsmitgliedern nicht anerkannt wird, wehrt sich und bespricht mit dem Chef Massnahmen, aber gebessert habe sich nichts. Die Firma macht geltend, die Klägerin sei eine sehr geschätzte Mitarbeiterin und lohnmässig keineswegs diskriminiert gewesen. Mit den weiteren Managern könne sie sich nicht vergleichen, da diese im Gegensatz zu ihr Führungs- und Geschäftsleitungsaufgaben hätten. Die Schlichtungsstelle kommt zum Schluss, dass für eine Lohndiskriminierung nicht genügend Anhaltspunkte vorliegen. Hingegen hätte sich die Firma hinsichtlich der Massnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Team optimaler verhalten können.
Die vorgeschlagene Entschädigung von 5'000 Franken ist für beide Seiten akzeptabel, sodass ein Vergleich zu Stande kommt.
Schlichtungsstelle Geschäft Nr. 2003/6
Die vorgeschlagene Entschädigung von 5'000 Franken ist für beide Seiten akzeptabel, sodass ein Vergleich zu Stande kommt.
Schlichtungsstelle Geschäft Nr. 2003/6