- Branche
- Handel, Detailhandel
- Geschlecht
- weiblich
- Rechtliche Grundlage
- Gleichstellungsgesetz
- Rechtliche Schlüsselwörter
- Schwangerschaft • Sexuelle Belästigung
- Arbeitsverhältnis
- privat-rechtlich
- Entscheide
- 1 Entscheid 2020
- Rechtskraft
- ja
Sexuelle Belästigung einer Verkäuferin
Kurzzusammenfassung
Eine Verkäuferin wird von einem wesentlich älteren Mitarbeiter sexuell belästigt. Die Arbeitgeberin unternimmt nichts dagegen. In der Folge wird der Verkäuferin während der Schwangerschaft gekündigt. Am 17. August 2020 reicht sie ein Schlichtungsgesuch ein. Sie beantragt unter anderem die Feststellung der Nichtigkeit der Kündigung, die Zahlung einer Entschädigung aufgrund der sexuellen Belästigung und Lohnfortzahlung. Das Verfahren wird auf Gesuch der Arbeitgeberin sistiert und am 23. September 2020 teilt die Verkäuferin mit, dass man sich aussergerichtlich habe einigen können.Verfahrensgeschichte
Die Parteien einigen sich aussergerichtlich.
Eine Verkäuferin arbeitet seit dem 1. April 2017 bei ihrer Arbeitgeberin. Sie wird von einem wesentlich älteren Mitarbeiter sexuell belästigt, was sie der Geschäftsleitung anlässlich eines Kündigungsgesprächs mitteilt. Die Arbeitgeberin unternimmt in der Folge nichts. Zum Zeitpunkt der Kündigung ist die Verkäuferin schwanger.
Am 17. August 2020 reicht die Verkäuferin ein Schlichtungsgesuch ein, in welchem sie unter anderem Lohnfortzahlung ab Juli 2020, Feststellung der Nichtigkeit der Kündigung und die Zahlung einer Entschädigung von drei Medianlöhnen gestützt auf Art. 5 Abs. 3 Gleichstellungsgesetz beantragt.
Das Verfahren wird auf Gesuch der Arbeitgeberin sistiert und am 23. September 2020 teilt die Verkäuferin mit, dass man sich aussergerichtlich geeinigt habe.
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 16/2020
Am 17. August 2020 reicht die Verkäuferin ein Schlichtungsgesuch ein, in welchem sie unter anderem Lohnfortzahlung ab Juli 2020, Feststellung der Nichtigkeit der Kündigung und die Zahlung einer Entschädigung von drei Medianlöhnen gestützt auf Art. 5 Abs. 3 Gleichstellungsgesetz beantragt.
Das Verfahren wird auf Gesuch der Arbeitgeberin sistiert und am 23. September 2020 teilt die Verkäuferin mit, dass man sich aussergerichtlich geeinigt habe.
Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 16/2020