Branche
andere
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Anstellung • Lohngleichheit
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2020
Rechtskraft
ja
Zürich Fall 444

Lohndiskriminierung einer Arbeitnehmerin

Kurzzusammenfassung

Eine Arbeitnehmerin ist befristet bei ihrem Arbeitgeber angestellt. Als eine unbefristete Stelle frei wird, bekundet sie ihr Interesse, erhält die Stelle jedoch nicht. Nach einiger Nachforschung stellt sie Lohndifferenzen in ihrer Abteilung fest, welche sie in einem Schlichtungsgesuch rügt. Die Arbeitgeberin bestreitet die Diskriminierung. Die Parteien einigen sich auf eine Zahlung von Fr. 7´500.00.

Verfahrensgeschichte

15.09.2020
Die Schlichtungsbehörde erzielt einen Vergleich.
Eine Arbeitnehmerin ist vom 17. Dezember 2018 bis 31. Oktober 2019 in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei ihrer Arbeitgeberin angestellt. Als eine unbefristete Stelle frei wird, bekundet sie ihr Interesse, wird aber informiert, dass sie sich noch länger in der bekleideten Funktion bewähren müsse. Die Stelle wird schliesslich durch einen externen Bewerber besetzt. Im Folgenden stellt die Arbeitnehmerin Abklärungen zu den in ihrer Abteilung bezahlten Löhnen an und macht ihre Arbeitgeberin auf Lohndiskrepanzen, die sie als nicht nachvollziehbar erachtet, aufmerksam. Am 8. Juni 2020 reicht sie ein Schlichtungsgesuch ein und macht Lohnnachforderungen geltend und verlangt die Berichtigung des Arbeitszeugnisses.
Die Arbeitgeberin bestreitet die Vorwürfe der Arbeitnehmerin und verweist darauf, dass sachliche Gründe für die Lohndifferenz vorliegen würden.

Anlässlich der Schlichtungsverhandlung einigen sich die Parteien auf eine Pauschalzahlung von Fr. 7´500.00 und den Wortlaut des Arbeitszeugnisses.

Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Verfahren 13/2020