Branche
Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Lohngleichheit
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2020
Rechtskraft
ja
St. Gallen Fall 40

Lohndiskriminierung einer Pflegefachfrau

Kurzzusammenfassung

Eine diplomierte Pflegefachfrau ist seit über 20 Jahren im Pflegeberuf tätig. Einer ihrer Mitarbeiter mit deutlich schlechterer Qualifikation verdient im Jahr 10’000.00 Fr. mehr als die Pflegefachfrau. Am 25. Mai 2020 reicht die Pflegefachfrau ein Schlichtungsgesuch ein. Die Arbeitgeberin begründet und widerlegt den Lohnunterschied nicht. Die Parteien einigen sich an der Schlichtungsverhandlung auf eine Lohnnachzahlung und eine Lohnerhöhung für die Zukunft.

Verfahrensgeschichte

30.06.2020
Die Schlichtungsbehörde erzielt einen Vergleich.
Eine diplomierte Pflegefachfrau ist seit über 20 Jahren im Pflegeberuf tätig. Einer ihrer Mitarbeiter verfügt gemäss eigenen Angaben über eine 1-jährige Ausbildung als Altenpfleger im Ausland, eine Ausbildung im Bankwesen, 10 Jahre Berufserfahrung auf einer Bank und 7 Jahre Berufserfahrung als Altenpfleger im Ausland. Seit ca. 2014 ist er in der Schweiz in verschiedenen Kliniken tätig. Er verdient – bezogen auf ein 100%-Pensum – über 10´000.00 Fr. mehr im Jahr als die Pflegefachfrau. Die Arbeitgeberin reagiert nicht auf diverse Anfragen der Pflegefachfrau, diesen Lohnunterschied zu begründen und zu belegen.

Die Parteien schliessen einen Vergleich. Die Arbeitgeberin zahlt der Pflegefachfrau die Lohndifferenz der letzten fünf Jahre und eine Lohnerhöhung für ihre zukünftige Arbeit.

Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz St. Gallen, Verfahren 2020/37