Branche
Handel, Detailhandel
Geschlecht
männlich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Anstellung • Entschädigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2018
Rechtskraft
ja
Thurgau Fall 39

Diskriminierende Ablehnung einer Stellenbewerbung

Kurzzusammenfassung

Einem Bewerber wird eine Absage auf seine Bewerbung erteilt. Er erachtet dies als diskriminierend und reichte in Schlichtungsgesuch ein. In der Folge zieht er es dann jedoch wieder zurück und die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren ab.

Verfahrensgeschichte

11.06.2018
Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren ab.
Ein Bewerber reicht bei der Schlichtungsstelle ein Gesuch wegen diskriminierender Ablehnung seiner Stellenbewerbung ein. Ihm wurde auf eine Bewerbung eine Absage erteilt, weil die Arbeitgeberin eine weibliche Person als Verkaufsberaterin suchte. Der Bewerber ist jedoch überzeugt, dass er die im Inserat erwähnten Anforderungen durch seinen bisherigen beruflichen Werdegang erfüllt. Er fordert die Bezahlung einer Entschädigung in der Höhe von drei Monatslöhnen.

Der Bewerber zieht in der Folge das Gesuch zurück und das Verfahren wird abgeschrieben.

Schlichtungsstelle des Kantons Thurgau nach Gleichstellungsgesetz, 01/2018