- Branche
- Négoce, commerce de détail
- Sexe
- Homme
- Base légale
- Loi sur l’égalité
- Mots-clés juridiques
- Embauche • Indemnité
- Rapport de travail
- Droit privé
- Décisions
- 1 Décision 2018
- Entrée en force
- oui
Diskriminierende Ablehnung einer Stellenbewerbung
Einem Bewerber wird eine Absage auf seine Bewerbung erteilt. Er erachtet dies als diskriminierend und reichte in Schlichtungsgesuch ein. In der Folge zieht er es dann jedoch wieder zurück und die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren ab.Historique de la procédure
Die Schlichtungsstelle schreibt das Verfahren ab.
Ein Bewerber reicht bei der Schlichtungsstelle ein Gesuch wegen diskriminierender Ablehnung seiner Stellenbewerbung ein. Ihm wurde auf eine Bewerbung eine Absage erteilt, weil die Arbeitgeberin eine weibliche Person als Verkaufsberaterin suchte. Der Bewerber ist jedoch überzeugt, dass er die im Inserat erwähnten Anforderungen durch seinen bisherigen beruflichen Werdegang erfüllt. Er fordert die Bezahlung einer Entschädigung in der Höhe von drei Monatslöhnen.
Der Bewerber zieht in der Folge das Gesuch zurück und das Verfahren wird abgeschrieben.
Schlichtungsstelle des Kantons Thurgau nach Gleichstellungsgesetz, 01/2018
Der Bewerber zieht in der Folge das Gesuch zurück und das Verfahren wird abgeschrieben.
Schlichtungsstelle des Kantons Thurgau nach Gleichstellungsgesetz, 01/2018