Branche
andere
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Sexuelle Belästigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2020
Rechtskraft
ja
Schwyz Fall 14

Diskriminierende Kündigung und sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin

Kurzzusammenfassung

Eine Mitarbeiterin macht vor der Schlichtungsstelle sexuelle Belästigung und eine diskriminierende Kündigung geltend. Die Parteien schliessen einen Vergleich und vereinbaren Stillschweigen darüber.

Verfahrensgeschichte

30.06.2020
Die Parteien schliessen einen Vergleich.
Eine Mitarbeiterin macht vor der Schlichtungsstelle sexuelle Belästigung und eine diskriminierende Kündigung geltend. Im Zentrum des Schlichtungsverfahrens steht einerseits die Frage, ob die Kündigung während eines betriebsinternen Beschwerdeverfahrens ausgesprochen worden ist und deshalb unwirksam ist, anderseits auch die Frage, ob der Betrieb alle erforderlichen Massnahmen unternommen hat, um die Mitarbeiterin vor sexueller Belästigung zu schützen.

Die Parteien schliessen vor der Schlichtungsbehörde einen Vergleich. Über den Vergleich wird Stillschweigen vereinbart.

Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen Kanton Schwyz