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- Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Sexuelle Belästigung
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Diskriminierende Kündigung und sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin
Kurzzusammenfassung
Eine Mitarbeiterin macht vor der Schlichtungsstelle sexuelle Belästigung und eine diskriminierende Kündigung geltend. Die Parteien schliessen einen Vergleich und vereinbaren Stillschweigen darüber.Verfahrensgeschichte
Die Parteien schliessen einen Vergleich.
Eine Mitarbeiterin macht vor der Schlichtungsstelle sexuelle Belästigung und eine diskriminierende Kündigung geltend. Im Zentrum des Schlichtungsverfahrens steht einerseits die Frage, ob die Kündigung während eines betriebsinternen Beschwerdeverfahrens ausgesprochen worden ist und deshalb unwirksam ist, anderseits auch die Frage, ob der Betrieb alle erforderlichen Massnahmen unternommen hat, um die Mitarbeiterin vor sexueller Belästigung zu schützen.
Die Parteien schliessen vor der Schlichtungsbehörde einen Vergleich. Über den Vergleich wird Stillschweigen vereinbart.
Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen Kanton Schwyz
Die Parteien schliessen vor der Schlichtungsbehörde einen Vergleich. Über den Vergleich wird Stillschweigen vereinbart.
Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen Kanton Schwyz