- Branche
- Autre
- Sexe
- Femme
- Base légale
- Loi sur l’égalité
- Mots-clés juridiques
- Licenciement • Licenciement discriminatoire • Harcèlement sexuel
- Rapport de travail
- Droit privé
- Décisions
- 1 Décision 2020
- Entrée en force
- oui
Diskriminierende Kündigung und sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin
Eine Mitarbeiterin macht vor der Schlichtungsstelle sexuelle Belästigung und eine diskriminierende Kündigung geltend. Die Parteien schliessen einen Vergleich und vereinbaren Stillschweigen darüber.Historique de la procédure
Die Parteien schliessen einen Vergleich.
Eine Mitarbeiterin macht vor der Schlichtungsstelle sexuelle Belästigung und eine diskriminierende Kündigung geltend. Im Zentrum des Schlichtungsverfahrens steht einerseits die Frage, ob die Kündigung während eines betriebsinternen Beschwerdeverfahrens ausgesprochen worden ist und deshalb unwirksam ist, anderseits auch die Frage, ob der Betrieb alle erforderlichen Massnahmen unternommen hat, um die Mitarbeiterin vor sexueller Belästigung zu schützen.
Die Parteien schliessen vor der Schlichtungsbehörde einen Vergleich. Über den Vergleich wird Stillschweigen vereinbart.
Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen Kanton Schwyz
Die Parteien schliessen vor der Schlichtungsbehörde einen Vergleich. Über den Vergleich wird Stillschweigen vereinbart.
Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen Kanton Schwyz