Branche
Autre
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Licenciement • Licenciement discriminatoire • Harcèlement sexuel
Rapport de travail
Droit privé
Décisions
1 Décision 2020
Entrée en force
oui
Schwytz Cas 14

Diskriminierende Kündigung und sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin

Eine Mitarbeiterin macht vor der Schlichtungsstelle sexuelle Belästigung und eine diskriminierende Kündigung geltend. Die Parteien schliessen einen Vergleich und vereinbaren Stillschweigen darüber.

Historique de la procédure

30.06.2020
Die Parteien schliessen einen Vergleich.
Eine Mitarbeiterin macht vor der Schlichtungsstelle sexuelle Belästigung und eine diskriminierende Kündigung geltend. Im Zentrum des Schlichtungsverfahrens steht einerseits die Frage, ob die Kündigung während eines betriebsinternen Beschwerdeverfahrens ausgesprochen worden ist und deshalb unwirksam ist, anderseits auch die Frage, ob der Betrieb alle erforderlichen Massnahmen unternommen hat, um die Mitarbeiterin vor sexueller Belästigung zu schützen.

Die Parteien schliessen vor der Schlichtungsbehörde einen Vergleich. Über den Vergleich wird Stillschweigen vereinbart.

Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen Kanton Schwyz