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- Gleichstellungsgesetz
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- Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Sexuelle Belästigung
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- 1 Entscheid 2020
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- ja
Sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin
Kurzzusammenfassung
Eine Mitarbeiterin macht vor der Schlichtungsstelle sexuelle Belästigung und eine diskriminierende Kündigung geltend. Die Parteien schliessen einen Vergleich.Verfahrensgeschichte
Die Parteien schliessen einen Vergleich.
Eine Mitarbeiterin wird von ihrem direkten Vorgesetzten zu sexuellen Handlungen aufgefordert. Als sie sich weigert, wird ihr gekündigt.
Die Schlichtungsstelle sieht einen direkten Zusammenhang zwischen der Kündigung und der sexuellen Belästigung.
Die Parteien schliessen vor der Schlichtungsbehörde einen Vergleich.
Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen Kanton Solothurn 01/2020
Die Schlichtungsstelle sieht einen direkten Zusammenhang zwischen der Kündigung und der sexuellen Belästigung.
Die Parteien schliessen vor der Schlichtungsbehörde einen Vergleich.
Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen Kanton Solothurn 01/2020