Branche
andere
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Sexuelle Belästigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2020
Rechtskraft
ja
Solothurn Fall 23

Sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin

Kurzzusammenfassung

Eine Mitarbeiterin macht vor der Schlichtungsstelle sexuelle Belästigung und eine diskriminierende Kündigung geltend. Die Parteien schliessen einen Vergleich.

Verfahrensgeschichte

01.01.2020
Die Parteien schliessen einen Vergleich.
Eine Mitarbeiterin wird von ihrem direkten Vorgesetzten zu sexuellen Handlungen aufgefordert. Als sie sich weigert, wird ihr gekündigt.

Die Schlichtungsstelle sieht einen direkten Zusammenhang zwischen der Kündigung und der sexuellen Belästigung.

Die Parteien schliessen vor der Schlichtungsbehörde einen Vergleich.

Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen Kanton Solothurn 01/2020