Branche
Handel, Detailhandel
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Rachekündigung • Sexuelle Belästigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Zürich Fall 456

Sexuelle Belästigung und Rachekündigung einer Verkaufsmitarbeiterin

Kurzzusammenfassung

Eine Verkaufsmitarbeiterin wird am 1. Mai 2018 in einem Detailhandelsunternehmen angestellt. Ende März 2020 wird sie wegen einem Fehlbetrag beim Verkauf von Zigaretten zur Rede gestellt und wird während einem Gespräch mit dem Geschäftsführer von demselben sexuell belästigt. In der Folge erhält sie die Kündigung. Vor der Schlichtungsstelle macht sie eine Rachekündigung geltend. Die Arbeitgeberin bestreitet die sexuelle Belästigung. Die Schlichtungsbehörde erzielt keine Einigung und stellt die Klagebewilligung aus.