Zurigo Caso 456
Sexuelle Belästigung und Rachekündigung einer Verkaufsmitarbeiterin
Eine Verkaufsmitarbeiterin wird am 1. Mai 2018 in einem Detailhandelsunternehmen angestellt. Ende März 2020 wird sie wegen einem Fehlbetrag beim Verkauf von Zigaretten zur Rede gestellt und wird während einem Gespräch mit dem Geschäftsführer von demselben sexuell belästigt. In der Folge erhält sie die Kündigung. Vor der Schlichtungsstelle macht sie eine Rachekündigung geltend. Die Arbeitgeberin bestreitet die sexuelle Belästigung. Die Schlichtungsbehörde erzielt keine Einigung und stellt die Klagebewilligung aus.