Branche
übrige Dienstleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Anstellung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2022
Solothurn Fall 25

Nichtanstellung einer Bewerberin

Kurzzusammenfassung

Eine Frau wurde bei einem Bewerbungsgespräch vom Arbeitgeber nach ihrer Familienplanung und ihrer Glaubensrichtung gefragt. Die Bewerberin wird anschliessend nicht angestellt wird, worauf sie ein Schlichtungsgesuch einreicht

Verfahrensgeschichte

29.07.2022
Das Schlichtungsgesuch wird zurückgezogen
Eine Frau wurde bei einem Bewerbungsgespräch vom Arbeitgeber nach ihrer Familienplanung und ihrer Glaubensrichtung gefragt. Die Bewerberin wird anschliessend nicht angestellt wird, worauf sie ein Schlichtungsgesuch einreicht. An der Schlichtungsverhandlung können sich die Parteien gut unterhalten, worauf die Bewerberin das Schlichtungsgesuch noch an der Verhandlung zurückzieht. Sie war mit den Erklärungen des Arbeitgebers und der Entschuldigung zufrieden.

Die Bewerberin zieht das Schlichtungsgesuch zurück.

Kantonale Schlichtungsbehörde für Gleichstellung von Frau und Mann, Oberamt Region Solothurn, vom 29. Juli 2022.