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Nichtanstellung einer Bewerberin
Eine Frau wurde bei einem Bewerbungsgespräch vom Arbeitgeber nach ihrer Familienplanung und ihrer Glaubensrichtung gefragt. Die Bewerberin wird anschliessend nicht angestellt wird, worauf sie ein Schlichtungsgesuch einreichtHistorique de la procédure
Das Schlichtungsgesuch wird zurückgezogen
Eine Frau wurde bei einem Bewerbungsgespräch vom Arbeitgeber nach ihrer Familienplanung und ihrer Glaubensrichtung gefragt. Die Bewerberin wird anschliessend nicht angestellt wird, worauf sie ein Schlichtungsgesuch einreicht. An der Schlichtungsverhandlung können sich die Parteien gut unterhalten, worauf die Bewerberin das Schlichtungsgesuch noch an der Verhandlung zurückzieht. Sie war mit den Erklärungen des Arbeitgebers und der Entschuldigung zufrieden.
Die Bewerberin zieht das Schlichtungsgesuch zurück.
Kantonale Schlichtungsbehörde für Gleichstellung von Frau und Mann, Oberamt Region Solothurn, vom 29. Juli 2022.
Die Bewerberin zieht das Schlichtungsgesuch zurück.
Kantonale Schlichtungsbehörde für Gleichstellung von Frau und Mann, Oberamt Region Solothurn, vom 29. Juli 2022.