Branche
Verwaltung, öffentl. Diensleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
keine Angabe
Rechtliche Schlüsselwörter
Lohngleichheit
Arbeitsverhältnis
öffentlich-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 1997
Rechtskraft
ja
Bern Fall 7

Lohngleichheit für Personalberaterin

Kurzzusammenfassung

Eine Personalberaterin verlangt die Überprüfung ihrer Lohneinreihung, weil jüngere Kollegen mit derselben Arbeit höher eingestuft worden seien. Die Schlichtungskommission empfiehlt die Erhöhung um eine Gehaltsklasse. Die Parteien einigen sich auf eine Lohnerhöhung innerhalb der Gehaltsklasse, die auch rückwirkend ausbezahlt wird.

Verfahrensgeschichte

09.10.1997
Schlichtungskommission erzielt Vergleich
Die Schlichtungskommission vergleicht die Einreihung mehrerer Mitarbeitender in derselben Funktion.

Die Schlichtungskommission empfiehlt aufgrund des Lohnvergleichs die Erhöhung um eine Gehaltsklasse. Die Arbeitgeberin willigt ein, die Einreihung der Personalberaterin innerhalb derselben Gehaltsklasse um zwei Stufen anzuheben, was nach den neuen Gehaltsrichtlinien dem Vorschlag entspricht. Die Personalberaterin erhält die Lohndifferenz rückwirkend für zehn Monate ausbezahlt.

Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 1/1997