- Branche
- Administration, services publics
- Sexe
- Femme
- Base légale
- Pas d’indication
- Mots-clés juridiques
- Egalité salariale
- Rapport de travail
- Droit public
- Décisions
- 1 Décision 1997
- Entrée en force
- oui
Lohngleichheit für Personalberaterin
Eine Personalberaterin verlangt die Überprüfung ihrer Lohneinreihung, weil jüngere Kollegen mit derselben Arbeit höher eingestuft worden seien. Die Schlichtungskommission empfiehlt die Erhöhung um eine Gehaltsklasse. Die Parteien einigen sich auf eine Lohnerhöhung innerhalb der Gehaltsklasse, die auch rückwirkend ausbezahlt wird.Historique de la procédure
Schlichtungskommission erzielt Vergleich
Die Schlichtungskommission vergleicht die Einreihung mehrerer Mitarbeitender in derselben Funktion.
Die Schlichtungskommission empfiehlt aufgrund des Lohnvergleichs die Erhöhung um eine Gehaltsklasse. Die Arbeitgeberin willigt ein, die Einreihung der Personalberaterin innerhalb derselben Gehaltsklasse um zwei Stufen anzuheben, was nach den neuen Gehaltsrichtlinien dem Vorschlag entspricht. Die Personalberaterin erhält die Lohndifferenz rückwirkend für zehn Monate ausbezahlt.
Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 1/1997
Die Schlichtungskommission empfiehlt aufgrund des Lohnvergleichs die Erhöhung um eine Gehaltsklasse. Die Arbeitgeberin willigt ein, die Einreihung der Personalberaterin innerhalb derselben Gehaltsklasse um zwei Stufen anzuheben, was nach den neuen Gehaltsrichtlinien dem Vorschlag entspricht. Die Personalberaterin erhält die Lohndifferenz rückwirkend für zehn Monate ausbezahlt.
Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 1/1997