Branche
Verwaltung, öffentl. Diensleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Sexuelle Belästigung • Entschädigung
Arbeitsverhältnis
öffentlich-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 1999
Rechtskraft
ja
Bern Fall 15

Sexuelle Belästigung einer Praktikantin

Kurzzusammenfassung

Eine Sachbearbeiterin absolviert während der berufsbegleitenden Ausbildung ein Praktikum in einer öffentlichen Institution. Sie verlangt eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen, weil sie von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt worden sei (Gleichstellungsgesetz Art. 4). Die Arbeitgeberin veranlasst eine interne Untersuchung. An der Schlichtungsverhandlung einigen sich die Parteien auf die Bezahlung eines durchschnittlichen Monatslohns als Entschädigung.

Verfahrensgeschichte

21.02.1999
Die Schlichtungskommission erzielt Vergleich
Die Klägerin beschuldigt ihren Vorgesetzten während eines Praktikums der sexuellen Belästigung. Die Arbeitgeberin ordnet aufgrund ihrer internen Weisung zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz eine Untersuchung an.

Die Arbeitgeberin geht auf den Einigungsvorschlag der Schlichtungskommission ein. Die Klägerin erhält eine Entschädigung, die einem durchschnittlichen Monatslohn von 4'988 Franken entspricht.

Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 12/1998