- Branche
- Administration, services publics
- Sexe
- Femme
- Base légale
- Loi sur l’égalité
- Mots-clés juridiques
- Harcèlement sexuel • Indemnité
- Rapport de travail
- Droit public
- Décisions
- 1 Décision 1999
- Entrée en force
- oui
Sexuelle Belästigung einer Praktikantin
Eine Sachbearbeiterin absolviert während der berufsbegleitenden Ausbildung ein Praktikum in einer öffentlichen Institution. Sie verlangt eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen, weil sie von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt worden sei (Gleichstellungsgesetz Art. 4). Die Arbeitgeberin veranlasst eine interne Untersuchung. An der Schlichtungsverhandlung einigen sich die Parteien auf die Bezahlung eines durchschnittlichen Monatslohns als Entschädigung.Historique de la procédure
Die Schlichtungskommission erzielt Vergleich
Die Klägerin beschuldigt ihren Vorgesetzten während eines Praktikums der sexuellen Belästigung. Die Arbeitgeberin ordnet aufgrund ihrer internen Weisung zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz eine Untersuchung an.
Die Arbeitgeberin geht auf den Einigungsvorschlag der Schlichtungskommission ein. Die Klägerin erhält eine Entschädigung, die einem durchschnittlichen Monatslohn von 4'988 Franken entspricht.
Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 12/1998
Die Arbeitgeberin geht auf den Einigungsvorschlag der Schlichtungskommission ein. Die Klägerin erhält eine Entschädigung, die einem durchschnittlichen Monatslohn von 4'988 Franken entspricht.
Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 12/1998