Branche
Administration, services publics
Sexe
Femme
Base légale
Loi sur l’égalité
Mots-clés juridiques
Harcèlement sexuel • Indemnité
Rapport de travail
Droit public
Décisions
1 Décision 1999
Entrée en force
oui
Berne Cas 15

Sexuelle Belästigung einer Praktikantin

Eine Sachbearbeiterin absolviert während der berufsbegleitenden Ausbildung ein Praktikum in einer öffentlichen Institution. Sie verlangt eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen, weil sie von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt worden sei (Gleichstellungsgesetz Art. 4). Die Arbeitgeberin veranlasst eine interne Untersuchung. An der Schlichtungsverhandlung einigen sich die Parteien auf die Bezahlung eines durchschnittlichen Monatslohns als Entschädigung.

Historique de la procédure

21.02.1999
Die Schlichtungskommission erzielt Vergleich
Die Klägerin beschuldigt ihren Vorgesetzten während eines Praktikums der sexuellen Belästigung. Die Arbeitgeberin ordnet aufgrund ihrer internen Weisung zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz eine Untersuchung an.

Die Arbeitgeberin geht auf den Einigungsvorschlag der Schlichtungskommission ein. Die Klägerin erhält eine Entschädigung, die einem durchschnittlichen Monatslohn von 4'988 Franken entspricht.

Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 12/1998