Branche
Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Lohngleichheit
Arbeitsverhältnis
öffentlich-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2000
Rechtskraft
ja
Bern Fall 20

Lohngleichheit für Sozialarbeiterinnen in der Stadtverwaltung

Kurzzusammenfassung

Drei Sozialarbeiterinnen einer städtischen Verwaltung verlangen die Überprüfung ihrer Lohneinreihung. Sie vermuten, dass sie im Vergleich mit zwei Kolleginnen und einem Kollegen zu tief eingestuft wurden. Nach der Einsicht in die Lohnlisten schlägt die Schlichtungskommission vor, dass die Einreihung der Klägerinnen korrigiert wird. Beide Parteien akzeptieren den Vergleich.

Verfahrensgeschichte

03.05.2000
Die Schlichtungskommission erzielt Vergleich
Die Sozialarbeiterinnen verlangen eine Anpassung ihrer Löhne, weil zwei Kolleginnen und ein Kollege höher eingereiht sind.

Die Schlichtungskommission schlägt eine Anhebung der Löhne aller drei Sozialarbeiterinnen vor, um drei Stufen für jene mit der grössten Lohndifferenz, um zwei Stufen für die beiden andern. Beide Parteien akzeptieren diesen Vorschlag.

Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 7/1999