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Lohngleichheit für Sozialarbeiterinnen in der Stadtverwaltung
Kurzzusammenfassung
Drei Sozialarbeiterinnen einer städtischen Verwaltung verlangen die Überprüfung ihrer Lohneinreihung. Sie vermuten, dass sie im Vergleich mit zwei Kolleginnen und einem Kollegen zu tief eingestuft wurden. Nach der Einsicht in die Lohnlisten schlägt die Schlichtungskommission vor, dass die Einreihung der Klägerinnen korrigiert wird. Beide Parteien akzeptieren den Vergleich.Verfahrensgeschichte
Die Schlichtungskommission erzielt Vergleich
Die Sozialarbeiterinnen verlangen eine Anpassung ihrer Löhne, weil zwei Kolleginnen und ein Kollege höher eingereiht sind.
Die Schlichtungskommission schlägt eine Anhebung der Löhne aller drei Sozialarbeiterinnen vor, um drei Stufen für jene mit der grössten Lohndifferenz, um zwei Stufen für die beiden andern. Beide Parteien akzeptieren diesen Vorschlag.
Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 7/1999
Die Schlichtungskommission schlägt eine Anhebung der Löhne aller drei Sozialarbeiterinnen vor, um drei Stufen für jene mit der grössten Lohndifferenz, um zwei Stufen für die beiden andern. Beide Parteien akzeptieren diesen Vorschlag.
Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 7/1999