- Branche
- Domaines social et de la santé
- Sexe
- Femme
- Base légale
- Loi sur l’égalité
- Mots-clés juridiques
- Egalité salariale
- Rapport de travail
- Droit public
- Décisions
- 1 Décision 2000
- Entrée en force
- oui
Lohngleichheit für Sozialarbeiterinnen in der Stadtverwaltung
Drei Sozialarbeiterinnen einer städtischen Verwaltung verlangen die Überprüfung ihrer Lohneinreihung. Sie vermuten, dass sie im Vergleich mit zwei Kolleginnen und einem Kollegen zu tief eingestuft wurden. Nach der Einsicht in die Lohnlisten schlägt die Schlichtungskommission vor, dass die Einreihung der Klägerinnen korrigiert wird. Beide Parteien akzeptieren den Vergleich.Historique de la procédure
Die Schlichtungskommission erzielt Vergleich
Die Sozialarbeiterinnen verlangen eine Anpassung ihrer Löhne, weil zwei Kolleginnen und ein Kollege höher eingereiht sind.
Die Schlichtungskommission schlägt eine Anhebung der Löhne aller drei Sozialarbeiterinnen vor, um drei Stufen für jene mit der grössten Lohndifferenz, um zwei Stufen für die beiden andern. Beide Parteien akzeptieren diesen Vorschlag.
Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 7/1999
Die Schlichtungskommission schlägt eine Anhebung der Löhne aller drei Sozialarbeiterinnen vor, um drei Stufen für jene mit der grössten Lohndifferenz, um zwei Stufen für die beiden andern. Beide Parteien akzeptieren diesen Vorschlag.
Die Schlichtungskommission stellt Einigung fest.
Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 7/1999