Branche
übrige Dienstleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Sexuelle Belästigung • Entschädigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2000
Rechtskraft
ja
Bern Fall 21

Sexuelle Belästigung einer Sachbearbeiterin in der Informatik

Kurzzusammenfassung

Eine Sachbearbeiterin wird von ihrem Vorgesetzten wiederholt sexuell belästigt. Nachdem ihr gekündigt wird, wendet sie sich an die Schlichtungskommission. Diese schlägt eine Entschädigung wegen sexueller Belästigung von 5'000 Franken vor (Gleichstellungsgesetz Art. 5). Die Arbeitgeberin bestreitet die Vorwürfe der Klägerin, akzeptiert aber den Vergleichsvorschlag.

Verfahrensgeschichte

17.10.2000
Die Schlichtungskommission erzielt Vergleich
Die Sachbearbeiterin wendet sich erst an die Schlichtungskommission, als sie die Kündigung erhält. Sie klagt ihren Vorgesetzten, der Teilhaber der Firma ist, der sexuellen Belästigung an. Dieser bestreitet die Vorwürfe.

Die Schlichtungskommission schlägt eine Entschädigung von 5'000 Franken vor. Die Arbeitgeberin hält daran fest, dass keine Belästigungen vorgekommen seien. Doch sie tritt auf den Vergleichsvorschlag ein.

Die Schlichtungskommission erzielt einen Vergleich. Die Klägerin erhält eine Entschädigung von 5'000 Franken.

Schlichtungskommission gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben SDKE 5/2000