Branche
Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
Kündigung • Diskriminierende Kündigung • Schwangerschaft • Entschädigung
Arbeitsverhältnis
privat-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2023
Rechtskraft
ja
Luzern Fall 31

Diskriminierende Kündigung einer Mitarbeiterin Customer Support

Kurzzusammenfassung

Die Arbeitnehmerin ist bei der Arbeitgeberin als Mitarbeiterin Customer Support angestellt. Die Arbeitnehmerin bringt vor, die Arbeitgeberin habe ihre Arbeitsstelle während ihrer Mutterschaft auf andere Personen – für unbefristete Dauer – zugeteilt und damit die Stelle inexistent gemacht. Sie gibt an, die Umverteilung ihrer Arbeitsstelle auf andere Personen sei nur wegen ihrer Eigenschaft als Mutter und der damit einhergehenden Abwesenheit während der Mutterschaft erfolgt.

Verfahrensgeschichte

07.09.2023
Die Parteien erzielen eine teilweise Einigung und schliessen einen Vergleich.
Die Arbeitnehmerin war bei der Arbeitgeberin als Mitarbeiterin Customer Support angestellt. Die Arbeitnehmerin bringt vor, die Arbeitgeberin habe ihre Arbeitsstelle während ihrer Mutterschaft auf andere Personen – für unbefristete Dauer – zugeteilt. Damit sei ihre die Stelle inexistent gemacht worden. Die Umverteilung ihrer Arbeitsstelle auf andere Personen sei nur wegen ihrer Eigenschaft als Mutter und der damit einhergehenden Abwesenheit während der Mutterschaft erfolgt. Sie sei daher wegen ihrer Eigenschaft als Mutter diskriminiert worden, was gemäss Art. 3 Abs. 1 GlG verboten sei.
Vor der Schlichtungsbehörde beantragt die Arbeitnehmerin eine Entschädigung von fünf Monatslöhnen wegen diskriminierender Kündigung, ausstehenden Lohnzahlungen, die Auszahlung von Ferientagen sowie die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.

Die Parteien können vor der Schlichtungsbehörde einen Vergleich (mit Ausnahme des Arbeitszeugnisses) schliessen.

Schlichtungsbehörde für Gleichstellungsfragen Kanton Luzern, SBG 23.4