Branche
Verwaltung, öffentl. Diensleistungen
Geschlecht
weiblich
Rechtliche Grundlage
Gleichstellungsgesetz
Rechtliche Schlüsselwörter
weitere • Sexuelle Belästigung
Arbeitsverhältnis
öffentlich-rechtlich
Entscheide
1 Entscheid 2023
Rechtskraft
ja
Zürich Fall 506

Sexuelle Belästigung und Diskriminierung einer Organistin und Sekretärin

Kurzzusammenfassung

Die Organistin und Sekretärin einer Kirchenpflege stellt im März 2023 ein Schlichtungsgesuch, in dem sie die Feststellung einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verlangt. Sie bringt Äusserungen eines Mitglieds der Kirchenpflege vor. Die Arbeitgeberin bestreitet die Vorwürfe und hält fest, dass die Organistin aufgrund mangelnder Leistungen die Probezeit nicht bestanden habe. Sie habe der Organistin eine befristete Anstellung mit Verbesserungsauflagen angeboten. Das Arbeitsverhältnis wird von der Organistin aufgelöst. Noch vor der Schlichtungsverhandlung zieht sie das Gesuch zurück.

Verfahrensgeschichte

16.05.2023
Die Schlichtungsbehörde schreibt das Gesuch infolge Rückzugs ab
Die Organistin ist vom 1. Oktober 2022 bis 28. Februar 2023 bei der Kirchenpflege angestellt. Sie beschwert sich über Äusserungen eines Mitglieds der Kirchenpflege. Die Arbeitgeberin widerspricht dem und erklärt, dass die Organistin wegen unzureichender Leistungen die Probezeit nicht bestanden habe. Es wird ihr eine befristete Anstellung mit Verbesserungsauflagen angeboten, die sie ablehnt und das Arbeitsverhältnis selbst beendet. Eine sexuelle Belästigung habe laut Arbeitgeberin nie stattgefunden.

Die Schlichtungsbehörde schreibt das Gesuch infolge Rückzugs ab

Paritätische Schlichtungsbehörde des Kantons Zürich für Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz, Geschäft 05/2023